Unsere Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Taxi Belvedere für Sie erbringt.

Diese Seite beschreibt die Regeln, denen Sie bei der Nutzung unserer Dienste zustimmen.

Gut zu wissen

Durch die Nutzung unseres Transferservices stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um sie sorgfältig zu lesen.

www.taxi-belvedere.at Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besitzer und Datenverantwortlicher

GTS Ground Transfer Service GmbH
Patrizigasse 12/1-2, 1210 Vienna, Austria

Firmenbuchnummer: FN 588382v
UID: ATU65791618

Besitzer Kontakt E-Mail: kontakt@taxi-belvedere.at

Betreiber von Taxi Belvedere ist die GTS Ground Transfer Service GmbH, Patrizigasse 12/1-2, 1210 Wien, Österreich, in den hier nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen vereinfacht Taxi Belvedere genannt. Taxi Belvedere stellt mit der Webseite: www.Taxi-Belvedere.at ein Portal zur Online Buchung von Transferfahrten mit Mietwagen/Taxen zur Verfügung. Dazu stehen Eingabe- und Angebotsausgabefunktionen, mit den entsprechenden Erklärungen, zur Preisermittlung und anschließenden Transferbuchung bereit. Die Anwendung der Funktionen steht ausschließlich im Internet zur Verfügung, wozu der Anwender auf seine Kosten einen Internetanschluss betreibt. Für Funktionen von Internetverbindungen oder Störungen der Webseite übernimmt Taxi Belvedere keine Haftung.

1. Angebotsannahme

Voraussetzung für ein verbindliches Transferangebot durch Taxi Belvedere ist eine korrekte und vollständige Adressangabe mit richtiger PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sowie zur Auftragsausführung relevante Informationen. Das errechnete Transferangebot, wird durch den Anwender/Fahrgast direkt durch Absendung der Buchung und Akzeptierung dieser AGB angenommen und gilt als Auftrag. Dieser Auftrag gilt von Taxi Belvedere als angenommen, wenn die Annahme schriftlich, per E-Mail oder FAX innerhalb 6 Stunden bestätigt wird. An diesen bestätigten Auftrag hält sich Taxi Belvedere bis zur Leistungserbringung, längstens 3 Monate ab Datum der Beauftragung gebunden, sofern zwischenzeitlich keine Auftrags-/Preisänderungen oder Umstände zur Auftragsausführung eingetreten sind, die nicht ausdrücklich schriftlich bestellt oder mitgeteilt und durch Taxi Belvedere bestätigt wurden. Die Anfahrt von mehreren Adressen oder Umwege für Erledigungen und Zwischenstopps, sind bei Bestellung anzugeben und erhöhen den Fahrpreis zeit- und streckendingt. Alle Preisangaben in Angebote und Aufträge enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer von zurzeit 10%, für in Österreich auszuführende Fahrten. Für Fahrtenbuchungen die nicht in Österreich ausgeführt werden sollen, werden ebenfalls 10% Mehrwertsteuer berechnet und ausgewiesen.

2. Auftragsstornierung und Auftragsänderungen

Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 6 Stunden vor dem gebuchten Leistungszeitpunkt kostenfrei stornieren oder Auftragsinhalte ändern. Stornierungen oder Änderungen bis 30 Minuten vor dem gebuchten Leistungszeitpunkt verpflichten den Auftraggeber zur Zahlung einer Storno-/Änderungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Fahrpreises. Danach beträgt die Storno-/Änderungsgebühr 100% des vereinbarten Fahrpreises. Dies gilt auch bei Flugdatenänderungen oder Änderungen, die wegen falscher Bestellangaben erforderlich werden. Stornierungen oder Änderungen müssen schriftlich (E-Mail) erfolgen und werden von Taxi Belvedere bestätigt. Das Nichterscheinen des Auftraggebers an vereinbarten Adressen oder verabredeten Flughafentreffpunkten, bzw. eine nicht angetretene Fahrt auch in Folge fehlender vereinbarter Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber wird mit 100% des vereinbarten Fahrpreises als Stornogebühr, plus der angefallenen Wartezeit berechnet.

3. Fahrpreiszahlung und sonstige Abrechnung von Forderungen von Taxi Belvedere

Skontobarpreis:

Der vereinbarte Fahrpreis ist, als „Skontobarpreis“ ermäßigt und nach abgeschlossener Leistungserbringung, an Taxi Belvedere oder dessen Beauftragte, gegen Quittung sofort fällig und in bar zahlbar.

Rechnungen:

Jede Rechnung trägt, zur Feststellung des geschäftlichen Zusammenhanges, die entsprechende Auftrags- bzw. Buchungsnummer. Der Versand der Rechnung erfolgt ausschließlich per PDF- Anhang an E-Mails. Für verlangte Rechnungsnachsendung auf dem Postweg, berechnet Taxi Belvedere eine Porto- und Bearbeitungsgebühr von 1,00 € je Rechnungsversand. Zu Zahlungsüberweisungen gibt Taxi Belvedere auf Rechnungen die entsprechenden Bankdaten an. Zahlungen an die angegebenen Kontodaten müssen spesen- und gebührenfrei erfolgen. Dies gilt insbesondere für Überweisungen aus dem Ausland.

4. Wartezeiten, Flughafenabholung, Gepäck, Schadenersatz, Schadenersatzansprüche, Auftragsentbindung

Wartezeiten:

Wartezeiten sind bis zu einer Dauer von 15 Minuten ab vereinbarter Bestellzeit bis zur tatsächlichen Abfahrtzeit im Fahrpreis enthalten. Ab diesem Zeitpunkt bleibt es Taxi Belvedere oder dessen Beauftragten vorbehalten einen Aufschlag auf den Fahrpreis in Höhe von 8,00 € (inkl. 10% MwSt.) für jede angefangenen 15 Minuten zu erheben. Dies gilt auch bei Fahrtunterbrechungen, die durch den Auftraggeber während der Fahrt verlangt wurden. Ausgenommen sind Flughafenabholungen, wenn die Wartezeit 45 Minuten ab angezeigter Landung nicht übersteigt. Danach sind auch hier Wartezeiten mit 8,00 € (inkl. 10% MwSt.) je angefangene 15 Minuten durch den Auftraggeber zahlbar und gelten hier, ohne weiteren schriftlichen Auftragsbestandteil als vereinbart.

Flughafenabholungen:

Zur Festsetzung des Abholzeitpunktes ab Flughafen gilt nur die Angabe der planmäßigen Ankunftszeit mit entsprechender Flugnummer. Planmäßige Flugankunftszeiten sind wegen genereller Abweichungen nur vordisponiert.

„Flughafenabholungen“:

Der Fahrgast/Auftraggeber begibt sich schnellstmöglich, wenn nichts anderes Mündlich/Schriftlich oder Telefonisch vereinbart zum Airport Informationsschalter und hält Ausschau nach dem beauftragten Fahrer der ein Namensschild in Din A4 mit dem Namen des Bestellers/Auftraggebers in Händen hält, und der den Besteller/Auftraggeber zum Fahrzeug geleitet. Durch abweichende Fluglandezeiten kann es bei Flughafenabholungen zu Wartezeiten kommen. In diesen Fällen steht dem Besteller/Fahrgast keine Minderung zu. Flugverspätungen oder Verzögerungen ab Landung, die zur Verspätung der Abfahrt von mehr als 60 min führen, berechtigen Taxi Belvedere zur ersatzlosen Stornierung des Auftrages, wenn durch die Verspätung kein freies Fahrzeug disponierbar ist.

Serviceabholung ab Flughafen:

Der Buchungsumfang einer Flughafenabholung mit Namensschild ist ohne Mehrkosten bis zu einer Wartezeit von 45 Minuten ab Anzeige „Landung“ des Fluges.

Wartezeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Anzeige „Landung“ . Die Kosten für jede weitere 15 Min. betragen 8,00 € (inkl. 10% MwSt.). Der beauftragte Fahrer wird den Fahrgast ab dem jeweiligen Treffpunkt nach der Gepäckausgabe mit Namensschild empfangen und mit Gepäck zum Fahrzeug begleiten. Die Aufschrift des Namens wird vom Beauftragtem Fahrer eingetragen. Wartezeiten gelten ab dem Zeitpunkt der Anzeige „Landung“ .

Gepäckbeförderung:

Gepäck von Fahrgästen wird nur in den entsprechenden Stauräumen von Fahrzeugen befördert. Die jeweiligen Fahrer gehen dabei mit Sorgfalt vor. Für eventuelle Beschädigungen oder Verlust an Gepäck oder Inhalt übernimmt Taxi Belvedere oder dessen Beauftragte keine Haftung. Auf wertvolle Gegenstände achtet der Fahrgast selbst.

Verspätungen:

Jeweilige Bestellzeiten im Rahmen eines bestätigten Angebotes gelten als verbindlich. Taxi Belvedere oder dessen Beauftragte übernehmen keine Haftung bei Verspätungen durch Verkehrsbehinderungen, Unwetter oder Unfälle, die vor oder während des beauftragten Transfers eintreten. Im Übrigen bleibt ein Schadenersatz in der Höhe begrenzt, der für einen Ersatztransport zum vereinbarten Zielort mit gleichem Verkehrsträger aufzuwenden wäre, der für die Reststrecke in Anspruch genommen werden muss und über dem Fahrpreis liegt, der mit Taxi Belvedere vereinbart wurde.

Verkehrsbehinderungen:

Verkehrsbehinderungen, die eine Auftragsausführung unmöglich machen (insbesondere in Folge von Unwetter), berechtigen Taxi Belvedere zur Auftragsentbindung ohne Verpflichtung zur Ersatzleistung. Dies gilt auch bei Fahrten in Wintersportgebiete, die trotz vorhandener witterungsgerechter Fahrzeugausstattung nicht erreichbar sind. Verkehrsbehinderungen die Umfahrungen mit Mehraufwand an Zeit und Wegstrecke erforderlich machen, sind durch den Auftraggeber zu erstatten.

Fahrzeugkategorie:

Steht die vom Fahrgast gewählte Fahrzeugkategorie nicht zur Verfügung, steht es Taxi Belvedere oder dessen Beauftragten frei ein Fahrzeug einer anderen Kategorie einzusetzen. Dabei werden Fahrzeuge günstigerer Kategorie, ohne vorheriger Absprache zum Einsatz vorgesehen und ohne Preisabschlag in Rechnung gestellt. Für Fahrzeuge höherwertiger Kategorie wird kein Preisaufschlag erhoben. Eine Minderung oder Schadenersatz steht dem Besteller nicht zu.

5. Andere Vereinbarungen – Wirksamkeit - Gerichtsstand

Vereinbarungen, die den hier genannten Geschäftsbedingungen entgegenstehen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Taxi Belvedere. Dies gilt auch für Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die evtl. diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen. Auftragsänderungen, Stornierungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur schriftlich gültig. Sie können per Brief oder PDF-Dokument als Anhang von E-Mails erfolgen.

Wirksamkeit

Sollte eine Regelung des entstandenen Rechtsgeschäftes oder eine Regelung dieser Geschäftsbedingungen in Teilen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Taxi Belvedere gilt österreichisches Recht. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Taxi Belvedere und seinem Kunden gilt österreichisches Recht. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Zuständige Interessensvertretung: Wirtschaftskammer Wien.